Hallo Freunde,
ich habe eine rechtliche Frage. Ich habe mir einen 3 Jahre alten Passat B8 vor kurzen gekauft und schon nach einer Woche Benutzung hatte ich nachdem ersten Regen die ganze Beifahrerseite voll mit Wasser.
Auto wieder ins Autohaus geschafft, nach 4 Tagen dort aufgeschlagen und versucht eine Rückabwicklung vom Kaufvertrag zu erledigen. Die antwort : nein!
Der Händler hätte auch bei erheblcihen Mängeln das Recht auf Nachbesserung.
Das Problem/ Ursache waren verstopfte Ablaufschläuche bzw. Knicke im Ablaufsystem.
Da dieser Mangel ja schon beim Kauf bestand und das Auto ja nicht in einem einwandfreien Zustand war, bzw man ja nicht weiß wie lang schon das Wasser ...
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